Abstract
Einleitend fordert Verf. den Staat und den Sport auf, zusammen gegen die Dopingproblematik vorzugehen. Daraufhin wird das alte Arzneimittelrecht gemäß § 6 a AMG a.F und der § 95 Absatz 1 Nummer 2 a, Absatz 3 AMG (Arzneimittelgesetz) a.F. ausführlich erörtert. Im Mittelpunkt des Beitrages steht die Untersuchung der Neuerungen des jüngsten Anti-Doping-Gesetzes. Die Bedeutung des „strafbewehrten Verbots des Besitzes nicht geringer Mengen bestimmter Dopingsubstanzen“ und seine Grundlage des § 6a Absatz 2a AMG werden dargestellt. Des Weiteren wird die zweite Neuerung, die Aufnahme von Warnhinweisen für die zum Doping geeigneten Arzneimittel, kritisch betrachtet. Die dritte und vierte Neuerung beinhalten die „Strafschärfungen für banden- oder gewerbsmäige Dopingstraftaten“ und „die Übertragung von Ermittlungsbefugnissen bei internationalem Handel auf das BKA (Bundeskriminalamt).“ Schließlich resümiert Verf., dass die Bekämpfung des Dopings im Sport eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die nur zu erledigen ist, wenn Staat und Gesellschaft kooperieren. Seithe
Originalsprache | Deutsch |
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Titel | Doping und Gewaltprävention : Dokumentation des Leipziger Sportrechtstages 2007 |
Herausgeber*innen | Rico Kauerhof, Sven Nagel, Mirko Zebisch |
Seitenumfang | 14 |
Erscheinungsdatum | 2008 |
Seiten | 129-142 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2008 |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Blutdoping
- Doping
- Dopingkontrolle
- Dopingnachweis
- Freizeit
- Gesellschaft
- Hochleistungssport
- Kriminalität
- Sportpolitik
- Sportrecht
- Sportverband
- Sportwissenschaft
- Staat
- Strafrecht