Eine EuGH-Entscheidung auf der Linie der Bosman-Rechtsprechung?

Martin Nolte, Berenike Schriewer

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftZeitschriftenaufsätzeForschung

Abstract

Verf. begutachten die Schlussanträge der Generalanwältin in der Rs. C-325/08. Die Generalanwälting befürwortet, dass der Ursprungsverein, der einen Fußballspieler ausgebildet hat, eine Entschädigung für die tatsächlich entstandenen Ausbildungskosten vom neuen Verein, der den Spieler gekauft hat, erhält. Ursächlich lag der Rechtsstreit zwischen dem Olympique Lyonnais gegen Olivier Bernard und Newcastle United. Dieser wollte keine Entschädigungsleistungen an Olympique Lyonnais für die Ausbildung von Olivier Bernard zahlen. Verf. stellen fest, dass die Generalanwälting auf der Linie der Bosman-Rechtsprechung bleibt und diese konsequent fortentwickelt. Seithe
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftCausa Sport : die Sport-Zeitschrift für nationales und internationales Recht sowie für Wirtschaft
Seiten (von - bis)209-212
Seitenumfang4
ISSN1660-8399
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2009

Fachgebiete und Schlagwörter

  • England
  • Entschädigung
  • Europa
  • Europarecht
  • Frankreich
  • Fußballspiel
  • Rechtsordnung
  • Rechtsprechung
  • Spielertransfer
  • Sportrecht
  • Sportverband
  • Sportverein
  • Transfer

Zitation