Abstract
Die Gewährleistung der Sicherheit bei Sportgroßveranstaltungen liegt in geteilter Verantwortung von staatlichen und privaten Sicherheitskräften. Dies führt zu zahlreichen Rechtsfragen, deren Beantwortung Gegenstand des nachfolgenden Beitrags ist. Der Einsatz der Polizei beruht auf dem staatlichen Gewaltmonopol in Verbindung mit grundrechtlichen Schutzpflichten. Die erste Phase des Polizeieinsatzes stellt die langfristige Vorbereitung einer Sportveranstaltung als unabdingbare Voraussetzung eines gelungenen Polizeieinsatzes dar. Die zweite Einsatzphase beginnt mit der Anreise und dem Zusammenkommen der Zuschauer. Die dritte Phase erstreckt sich auf die Dauer der Sportveranstaltung im engeren Sinne und die vierte Phase erfasst alle Vorgänge danach. Die Verantwortung des Sportveranstalters ergibt sich aus privaten Verkehrssicherungspflichten und ist regelmäßig beschränkt auf die Sicherheit in den Arenen bzw. auf den Sportanlagen. Ob der Sportveranstalter darüber hinaus auch für die Kosten des Polizeieinsatzes anteilig aufzukommen hat, ist eine weiter gehende Frage, bei deren Beantwortung verschiedene, nachfolgend dargestellte Aspekte zu berücksichtigen sind. Aus dem Text
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Titel | Sportzuschauer |
| Herausgeber*innen | Bernd Strauß |
| Seitenumfang | 21 |
| Herausgeber (Verlag) | Hogrefe |
| Erscheinungsdatum | 2012 |
| Seiten | 193-213 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2012 |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Fan
- Fußballspiel
- Gewalt
- Hooliganismus
- Kooperation
- Kosten
- Polizei
- Rechtsordnung
- Rechtsprechung
- Rechtswissenschaft
- Sicherheitsmaßnahme
- Sportveranstaltung
- Veranstalter
- Verantwortung
- Zuschauerverhalten
Publikationen
- 1 Zeitschriftenaufsätze
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Die Ablösung des Deeskalierenden Einsatzmodells: Das Gewaltreduzierende Einsatzmodell
Staller, M. S., Körner, S. & Zaiser, B., 04.2021, in: Deutsches Polizeiblatt . 39, 4, S. 6-8 3 S., 3.Publikation: Beitrag in Fachzeitschrift › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › Begutachtung
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