Abstract
Am 28.03.2006 entschied das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit des staatlichen Wettmonopols zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nach dem Gesetz über die von Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten vom 29.04.1999 (Staatslotteriegesetz). Hier lässt sich nun aber folgendes feststellen: Das staatliche Wettmonopol ist in seiner gesetzlichen Ausgestaltung nicht mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG vereinbar. Es fehlen insbesondere Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des Sportwettenangebotes am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisten. Dennoch besteht die Wirksamkeit des Gesetzes fort. In diesem Beitrag werden die Maßnahmen im Bereich des staatlichen sowie des privaten Wettangebotes beschrieben und erläutert. Ferner wird der Erlass eines neuen Staatsvertrags dargestellt. Bomanns
Originalsprache | Deutsch |
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Zeitschrift | Causa Sport : die Sport-Zeitschrift für nationales und internationales Recht sowie für Wirtschaft |
Seiten (von - bis) | 543-547 |
Seitenumfang | 5 |
ISSN | 1660-8399 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2006 |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Bayern
- Entscheidung
- Gesetzgebung
- Lotterie
- Rechtsprechung
- Rechtswissenschaft
- Sportrecht
- Sucht
- Wette
- Wettspiel