Abstract
Der Verfassungsstatus des deutschen Sports beruht auf zwei Säulen: Die erste Säule bilden die Grundrechte für Sportler und Sportvereinigungen nach dem Grundgesetz, die zweite Säule stellen die Staatsziele zugunsten des Sports in den Verfassungen der Bundesländer dar. Zu den sportbezogenen Grundrechten zählen die allgemeine Handlungsfreiheit von Freizeitsportlern, die Berufsfreiheit für Profisportler und die Verfassungsfreiheit zugunsten von Vereinssportlern und Sportorganisationen. Konflikte zwischen ihnen sind im Wege praktischer Konkordanz so auszugleichen, dass alle betroffenen Grundrechte möglichst optimale Wirksamkeit erlangen. Die Staatsziele verpflichten Bundesländer und Gemeinden regelmäßig dazu, den Sport zu schützen und zu fördern. Unter dem Schutz des Sports versteht man den Erhalt, unter Förderung die Fortentwicklung seiner bestehenden Strukturen. Eine vergleichbare Staatszielbestimmung sollte laut Verf. auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden. Dies wäre ein verfassungsrechtliches Dach zugunsten des Sports. Verf.-Referat
Originalsprache | Deutsch |
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Zeitschrift | Causa Sport : die Sport-Zeitschrift für nationales und internationales Recht sowie für Wirtschaft |
Seiten (von - bis) | 244-251 |
Seitenumfang | 8 |
ISSN | 1660-8399 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2009 |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Bundesland
- Bundesrepublik Deutschland
- Freiheit
- Freizeitsport
- Grundgesetz
- Landgemeinde
- Profisport
- Rechtsordnung
- Rechtsprechung
- Rechtswissenschaft
- Sportförderung
- Sportrecht
- Sportverein
- Staat
- System, politisches
- Verfassung