Abstract
Verf. erörtert eingangs die Frage, ob ein Fußballspieler das Grundrecht zur Teilnahme an der Europameisterschaft hat. Das Grundrecht bietet der Privatperson normalerweise Schutz vor dem Staat. Im Falle der Turnierteilnahme trifft eine Privatperson, der Spieler, aber auf eine juristische Person, den Fußballverband. Es ergeben sich nach moderner Grundrechtsdogmatik zwei Probleme, die ausführlich erörtert werden. Es werden alle relevanten grundrechtlichen Normen und Gesetze nach deutschem Recht genannt. Verf. resümiert, dass alleine der Bundestrainer letzten Endes für die Nominierung zuständig ist. -se-
Originalsprache | Deutsch |
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Zeitschrift | Causa Sport : die Sport-Zeitschrift für nationales und internationales Recht sowie für Wirtschaft |
Seiten (von - bis) | 193-197 |
Seitenumfang | 5 |
ISSN | 1660-8399 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2008 |
Fachgebiete und Schlagwörter
- Bundesrepublik Deutschland
- Bundestrainer
- Dienstleistung
- Europameisterschaft
- Fußballspiel
- Grundgesetz
- Nominierung
- Rechtswissenschaft
- Sportler
- Sportrecht
- Sportverband
- Staat
- Verfassung
- Vertrag
- Vertragsrecht
- Zivilrecht