Rechtliche Implikationen des internationalen/olympischen Spitzensports

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Abstract

Als Sportrecht wird der juristische Querschnitt bezeichnet, der die vielfältigen und zunehmenden Konfliktsituationen im ökonomischen, soziologischen, ökologischen und politischen Beziehungsgeflecht Sport ordnet. Es besteht aus selbstgesetzten Normen wie zum Beispiel den Regelwerken der einzelnen Sportfachverbände, dem sogenannten Verbandsrecht, und den sportrelevanten Bestimmungen des staatlichen Rechts. Das Regelwerk, im Kontext von Art. 9 Abs. 1 GG zur Vereinsautonomie, umfasst sportverbandliche Organisationsstrukturen, Verfahrensabläufe und einheitliche Wettkampf- und Spielregeln, die das Ziel der sportlichen Betätigung vorgeben und deren Rahmenbedingungen setzen. Die Geltung der staatsrechtlichen Rechtsordnung beruht auf der Überlegung, dass der Sport kein Staat im Staate ist und auch nicht ein Staat neben den völkerrechtlich anerkannten Staaten. Kennzeichen des Sportrechts ist demnach das Nebeneinander von privatautonom gesetztem Verbandsrecht und dem Staatsrecht, es wird als Zweispurigkeit oder Zweisäulenmodell bezeichnet. Mit der Internationalisierung des Spitzensports geht auch eine Zunahme von Regelwerken einher, die sich auf den internationalen Sportzirkus beziehen. Beispiele für internationale Streitigkeiten können zum Beispiel in der Frage des Sportrechts auftauchen. Unter Führung des Internationalen Olympischen Komitees wurde ein Internationales Schiedsgericht, das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) eingerichtet. Auch das europäische Gemeinschaftsrecht bezieht sich in einigen Aspekten auf die Organisation und Strukturen des Spitzensports. SaSch
Original languageGerman
Title of host publicationOlympische Idee, Olympische Bewegung, Olympische Spiele. Dimensionen und Perspektiven
EditorsBirte Kaulitz, Herbert Haag
Number of pages14
Publication date2001
Pages151-164
Publication statusPublished - 2001

Citation