Abstract
Nach dem Antidoping-Reglement der nationalen und internationalen Fachverbände gilt im Pferdesport – wie auch im Humanleistungssport – bis auf wenige Ausnahmen die sogenannte Nulllösung. Das heißt der qualitative Nachweis einer Substanz, unabhängig von ihrer Konzentration, führt zu einem positiven Befund. Diese Regeln gelten im Pferdesport auch für Medikamente, die zu Therapiezwecken eingesetzt werden. Der behandelnde Tierarzt muss daher Kenntnis über die Nachweiszeiten des eingesetzten Medikamentes haben, um nicht einen Dopingverstoß zu riskieren. Über die Nachweiszeiten von Betamethason und Flumethason gibt es nur lückenhafte Kenntnisse, wobei die Dauer in erster Linie von der Dosierung und Formulierung sowie den verwendeten Nachweismethoden bestimmt wird. In der vorliegenden Arbeit wurde Acutol® (Flumethason) in Dosierungen von 4,5 bis 6,0 ml (4,2 bis 5,5 µg / kg) zehn Pferden intravenös appliziert. Celestovet® (Betamethason) wurde in Mengen von 2,0 bis 5,0 ml (50 bis 138 µg / kg) intraartikulär zur Behandlung verschiedener Gelenkserkrankungen ebenfalls bei zehn Pferden angewendet. Die Urinkonzentrationen von Betamethason bzw. Flumethason wurden mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie-Tandemmassenspektrometrie bestimmt. Unter den in dieser Studie gewählten Bedingungen zeigte Betamethason eine Nachweiszeit von bis zu 45 Tagen nach i.a. Applikation (bei einem Pferd i.m. Applikation) von Celestovet®. Flumethason konnte in dieser Studie bereits 48 Stunden nach i.v. Gabe von Acutol® nicht mehr nachgewiesen werden. Verf.-Referat
Original language | German |
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Journal | Pferdeheilkunde : offizielles Organ der DVG, Fachgruppe Pferdekrankheiten |
Volume | 23 |
Pages (from-to) | 476-480 |
Number of pages | 5 |
ISSN | 0177-7726 |
Publication status | Published - 2007 |