Dopinganalytik im Behindertensport : Entwicklungen bei den Paralympischen Spielen 1984-2008 und auf nationaler Ebene 1992-2008

Mario Thevis, Peter Hemmersbach, Peter Geyer, Wilhelm Schänzer

Publication: Contribution to journalJournal articlesResearch

Abstract

Seit 1984 sind Dopingkontrollen regulärer Bestandteil bei Paralympischen Spielen. Die Kontrollaktivität wurde mit der Gründung des Internationalen Paralympischen Komitees vor ca. 20 Jahren (1989) kontinuierlich verstärkt und es wurden systematische, den besonderen Herausforderungen angepasste Kontrollen, eingeführt. Diese haben insbesondere bei Paralympischen Sommerspielen zu zahlreichen Funden verbotener Mittel (im Wesentlichen anabol-androgene Steroide, Diuretika, Corticosteroide und Stimulanzien) geführt. In Deutschland werden seit 1992 behinderte Leistungssportler regelmäßig zu Dopingkontrollen gebeten, organisiert durch den Deutschen Behindertensportverband (DBS) und die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA). Wie auch auf internationaler Ebene wurden seither verschiedene Verstöße gegen Anti-Doping-Regularien verzeichnet, die sowohl auf anabole Wirkstoffe als auch Stimulantien, Diuretika, Narkotika, etc. zurückzuführen waren. In der vorliegenden Arbeit sind die verfügbaren Zahlen der durchgeführten Kontrollen bei Paralympischen Sommer- und Winterspielen sowie die des Behindertensports in Deutschland zusammengefasst. Im Vergleich zu Dopinganalysen von Sportlern ohne Behinderung stellen Kontrollen im Behindertensport in bestimmter Hinsicht besondere Herausforderungen dar. Dies betrifft zum einen den erhöhten therapeutischen Einsatz zum Teil dopingrelevanter Verbindungen, für die ggf. therapeutische Ausnahmegenehmigungen durch die Athleten eingeholt werden müssen. Auch die zugestandene Verabreichung grundsätzlich dopingrelevanter Substanzen führt in Dopinganalysen zunächst zu auffälligen Befunden, die daraufhin durch den entsprechenden Verband bzw. die NADA bezüglich der Nachverfolgung diskutiert werden müssen. Dadurch erklären sich u. a. die vergleichsweise häufigen Freisprüche behinderter Sportler, da in einigen Fällen die besonderen Umstände der notwendigen Medikation berücksichtigt wurden. Zum anderen ist die Probennahme bei behinderten Sportlern, die einen permanenten Katheter benötigen (wie z. B. Paraplegiker) bzw. die Analytik der entsprechenden Urinprobe mit besonderer Sorgfalt durchzuführen, da, wie ältere sowie neuere Studien belegt haben, Kontaminationen durch Darmbakterien zur Entstehung kleinster Mengen dopingrelevanter Metaboliten führen können. Bereits seit einigen Jahren liegen Studien zur Umwandlung endogener Steroide zu dopingrelevanten Substanzen vor, die u. a. die Entstehung der verbotenen Verbindungen 19-Norandrosteron (die mit einem Grenzwert von 2 ng/mL versehen ist) aus Androsteron, Boldenon aus Testosteron, und Tetrahydromethyltestosteron aus dem allgemein eingesetzten internen Standard Methyltestosteron ermöglichen. Hier müssen Dopingkontrollen mit besonderer Sorgfalt entnommen und für die Dopinganalytik im Behindertensport analysiert werden, um bei durch Katheterisierung gesammelten Urinproben Artefakte auszuschließen. Eine besondere Abart der illegalen Leistungssteigerung im Behindertensport stellt das so genannte boosting dar. Im Falle einer Unterbrechung des Rückenmarks oberhalb des Brustwirbels Th6 und somit vor Austritt der sympathischen Nervenfasern zum Splanchnikusgebiet können spinale Reflexe unterhalb der Lähmung auftreten, die im Allgemeinen durch schmerzhafte Stimuli distal der Rückenmarksläsion, z. B. durch Überfüllung der Blase oder des Mastdarms, ausgelöst werden. Die resultierende autonome Dysreflexie äußert sich durch einen starken Anstieg der Blutdruckwerte, was im Extremfall zu zerebralen Blutungen führen kann und somit als besonders gesundheitsgefährlich gilt. Dennoch scheint der einhergehende „positive“ Effekt der kurzzeitigen, um bis zu 10 % gesteigerten Leistungsfähigkeit einhergehend mit einer signifikant erhöhten Katecholaminausschüttung Anreiz zu sein, die autonome Dysreflexie kurz vor oder während eines Wettkampfs zu provozieren, indem beispielsweise der Urinkatheter verschlossen wird und so eine Überfüllung und Überdehnung der Blase auftritt, oder durch Verdrehen des Skrotums bzw. Aufsitzen der nozizeptive Reiz mehr oder weniger kontrolliert gegeben wird. Aufgrund der extremen gesundheitlichen Risiken, die mit dieser Maßnahme einhergehen, hat das IPC das boosting seit 1994 explizit verboten. Eine große Herausforderung stellt jedoch die Kontrolle der beabsichtigten Auslösung einer autonomen Dysreflexie dar, um einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regularien zu belegen. Bisherige Kontrollmechanismen betreffen ausschließlich die Kontrolle der Blutdruckwerte der Athleten kurz vor den Wettkämpfen, zu denen sie nicht zugelassen werden, wenn zwei aufeinanderfolgende Blutdruckbestimmungen innerhalb von ca. zehn Minuten jeweils Werte größer als 180 mm Hg ergeben. In erster Linie sind es jedoch anabole Wirkstoffe, Stimulanzien, und maskierende Substanzen wie Diuretika, die im Behindertensport missbräuchlich verwendet werden, um einen Vorteil gegenüber den Wettbewerbern zu erlangen. Auch hier werden gesundheitliche Risiken, die wie im Falle des boostings akut lebensbedrohlich sind, offensichtlich von einigen wenigen Athleten in Kauf genommen. Dies belegt die Notwendigkeit eines effizienten Anti-Doping-Kampfs auch im Bereich des Behindertensports, und die verantwortlichen Organisationen wie der Deutsche Behindertensportverband (inzwischen in Zusammenarbeit mit der Nationalen Anti-Doping Agentur, NADA) und das IPC haben sich u. a. dieser Aufgabe seit etwa zwei Jahrzehnten gewidmet. Schiffer (unter Verwendung wörtlicher Textpassagen)
Original languageGerman
JournalForschung Innovation Technologie : das F.I.T.-Wissenschaftsmagazin der Deutschen Sporthochschule Köln
Volume15
ISSN1434-7776
Publication statusPublished - 2010

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